Allgemeine geschäftsbedingungen von tierbetreuung

  1. Allgemeines
    Der Auftragnehmer, im Folgenden bezeichnet als die TIERBETREUUNG
    Der Aufraggeber, im Folgenden bezeichnet als Kunde
    Die erbrachte Dienstleistung, im Folgenden bezeichnet als Betreuung

  2. Die Erteilung des Auftrags bedarf der schriftlichen Form und kommt zum Zeitpunkt der beidseitigen Vertragsunterzeichnung zustande

  3. Die TIERBETREUUNG ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des im Vertrag schriftlich festgehaltenen Umfangs verantwortungsvoll und mit höchster Sorgfalt zu erfüllen. Besondere Kundenwünsche werden berücksichtigt, sind aber im Vorfeld im Vertrag ebenfalls schriftlich festzuhalten.

  4. Die TIERBETREUUNG verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die allfällige Schäden, die im Rahmen der Betreuung von der TIERBETREUUNG entstanden und von mir zu vertreten sind, deckt. Nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte Schäden sind von dieser Deckung jedoch ausgeschlossen. Ein Haftungsausschluss gilt insbesondere für Schäden wie: Unfälle, die durch das Tier verursacht wurden; Unfälle, bei denen das Tier verletzt worden oder zu Tode gekommen ist; Unfälle, die durch Weglaufen des Tieres entstanden sind; Lärmbelästigungen durch das Tier, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass der Schadenseintritt durch ein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten oder Unterlassen von Wellnesshotel für Herzen auf 4 Pfoten  verursacht wurde.

  5. Die Preise für die einzelnen Dienstleistungen können der Homepage www.tierbetreuung-homecleanservice.ch entnommen werden. Änderungen bleiben vorbehalten. Es gelten die im Vertrag vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Preise und Konditionen.
    Die Leistung gilt als erbracht, wenn der Kunde zurück ist und aus den Umständen zu schliessen ist, dass er die Betreuung wieder wahrnimmt und der Hausschlüssel an den Kunden retourniert wird. Spezielle Regelungen gelten wenn z.B. der Fall unter Paragraph 7 eintritt.

  6. Sofern im Vertrag nicht anders festgehalten stellt der Kunde genügend und geeignetes  Futter über die Zeit der Betrauung zur Verfügung. Sollte diese aus irgendwelchen Gründen nicht ausreichen ist die TIERBETREUUNG verpflichtet, die Versorgung des Tieres sicher zu stellen. Die anfallenden Kosten werden zzgl. allenfalls entstandenen Mehraufwandes dem Kunden in Rechnung gestellt.

  7. Muss aus irgendwelchen Gründen die Dauer der Betreuung verlängert werden (Abwesenheit des Kunden), so ist die TIERBETREUUNG sofort zu informieren. Das weitere Vorgehen (Verfügbarkeit, Möglichkeiten etc.) ist mündlich zu vereinbaren, jedoch auf jeden Fall schriftlich (E-Mail, Brief) zu bestätigen. Sollte durch die TIERBETREUUNGkeine Möglichkeit bestehen, die Verlängerung der geforderten Betreuung auszuführen, wird das Tier nach Rücksprache mit dem Kunden einem Tierheim zur Betreuung übergeben. Kann der Kunde nicht erreicht werden liegt die Auswahl des Tierheims im Ermessen von der TIERBETREUUNG

  8. Der Kunde ist gegenüber der TIERBETREUUNG zur Aufklärung über jegliche für die Erbringung der Betreuung relevanten Informationen über das Tier verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Besonderheiten und Eigenschaften des Tieres; Umstände, die zu speziellem Verhalten des Tieres führen oder führen können; Medizinische Hinweise wie z.B. Medikamenteneingabe etc.

  9. Sollte im Rahmen der Betreuung ein Tierarzt aufgesucht werden müssen, so ist die TIERBETREUUNG ermächtigt, diese Massnahme nach Rücksprache mit dem KUNDEN zu veranlassen. Sollte der Kunde nicht erreichbar sein, ist die TIERBETREUUNG ermächtigt im Sinne des Tierwohles zu handeln und entsprechende Schritte zu veranlassen. Der Tierarzt entscheidet über das weitere Vorgehen (stationäre Behandlung, Medikamentenabgabe etc.). Die Kosten einer allfälligen Arztkonsultation gehen zu Lasten des Kunden zzgl. allenfalls entstandenen Mehraufwandes. Kommt es durch Behandlungsmassnahmen des Tierarztes zu einer Tiererkrankung oder zum Tod des Tieres, so verzichtet der Kunde gegenüber der TIERBETREUUNG auf Regressforderungen.

  10. Eigentum des Kunden, insbesondere Wertsachen wie z.B. Uhren, Schmuck, Bargeld etc. sind vom Kunden zu schützen und zu versichern. Die TIERBETREUUNG übernimmt keine Haftung für fehlende Gegenstände (z.B. Zutritt durch Dritte, Einbruch während Betreuung etc.).

  11. Bei frühzeitigem Vertragsrücktritt resp. bei frühzeitigem Abbruch der Betreuung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits einbezahlten Beträgen.

  12. Vertragsrücktritte sind jederzeit möglich unter Berücksichtigung der fälligen Annullierungsgebühren. Diese gestalten sich wie folgt:
        a) Annullierung bis 14 Tage vor Vertragsbeginn: Keine Gebühren
        b) Annullierung bis 5 Tage vor Vertragsbeginn: 50% der Vertragssumme
        c) Annullierung bis 2 Tage vor Vertragsbeginn: 75% der Vertragssumme

  13. Vor der Betreuung muss der Impfausweis des Tieres der TIERBETREUUNG zur Einsicht ausgehändigt werden. Die Tiere müssen geimpft, entwurmt und frei von Parasiten sein.

  14. Sollten beobachtete Verhaltensweisen des Tieres dies erfordern ist die TIERBETREUUNG ermächtigt erforderliche Erziehungsmassnahmen im Rahmen „sanfter“ Erziehungsmassnahmen auszuführen. Die TIERBETREUUNG garantiert eine gewaltfreie Betreuung. Ausgenommen sind Fälle von aggressivem Verhalten insbesondere bei Angriff auf die Betreuungsperson von der TIERBETREUUNG oder Dritte. In solch einem Fall ist die TIERBETREUUNG ermächtigt adäquate Mittel zur Selbstverteidigung einzusetzen.

  15. Die Betreuung von Hunden kann in der TIERBETREUUNG erfolgen. Dies bedarf aber seriöser Abklärungen im Vorfeld. Die Entscheidung wird gemeinsam mit dem Kunden gefällt. Die von diesen allgemeinen Bedingungen abweichenden Rahmenbedingungen werden in einem separaten Vertrag geregelt.

  16. Sollte keine persönliche Schlussübergabe erfolgen können wird der Kunde gebeten, der TIERBETREUUNG über die Rückkehr zu informieren, damit sichergestellt werden kann, dass das Tier wieder in guten und vertrauten Händen ist.

  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Agb's VON HOMECLEAN SERVICE

1.     Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung, Auftragsbestätigung oder angenommene Offerte vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.

Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Homeclean Service.

Homeclean Service darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.

Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

       

2.     Pflichten ( Homeclean Service )

Homeclean Service verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern es möglich ist spezielle Dinge zu reinigen, ohne dass das Inventar Schaden trägt. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Homeclean Service versursacht werden, haftet Homeclean Service .

Homeclean Service haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von Homeclean Service nicht gehaftet.


Wenn ein Eigentümer einer Wohnung oder einem Haus den Bodenbelag speziell gereinigt haben möchte, also maschinell oder mit einem Dampfreinigung, muss der Eigentümer an Homeclean Service einen klaren Auftrag dafür erteilen. Wenn dies nicht klar in Auftrag gegeben wird, wird der Boden normal gesaugt und feucht gewischt. Wenn kein klaren Auftrag vom Eigentümer erteilt wird, haftet Homeclean Service KLG in Keinster Weise.

Homeclean Service kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

     

3.     Pflichten Vertragspartner

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.

Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch Homeclean Service , haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Homeclean Service ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.

Sollte durch die Leistungserbringung von Homeclean Service in irgend einer Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.      

4.     Gewährleistung

Die durch Homeclean Service erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach einem Werktag sorgfältig zu prüfen. Evt. Mängel sind sofort oder spätestens 1 Werktag nach der Reinigung schriftlich zu melden. Mängel was die Reinigung betrifft, die nach dieser Frist gemeldet werden haftet Homeclean Service nicht mehr. Die Abnahmegarantie ist nur gültig am gleichen Tag der Reinigung und am nächsten Werktag und Homeclean Service muss bei der Übergabe anwesend sein.

Bei einer Abnahmegarantie ist Homeclean Service anwesend bei der Übergabe der Wohnung, und reinigt allfällige Mängel gleich nach. Den Termin der Wohnungsabgabe muss der Mieter oder Eigentümer, Homeclean Service mitteilen, ist dies nicht der Fall haftet Homeclean Service in keinster Weise.

Die Gewährleistungspflicht von Homeclean Service entfällt, wenn der Vertragspartner die von Homeclean Service erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.      

5.     Verrechnung der Leistung

Die von Homeclean Service erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen.

Bei Endreinigungen, wird 100% Vorkasse oder 50% Anzahlung verlangt. Der Restbetrag ist sofort oder 10 Tage netto zu begleichen, so wie es mit dem Kunden vereinbart wurde.

Für Mahnungen verrechnet Homeclean Service einen Betrag von zusätzlich CHF. 50.- für den Mehraufwand

Wenn es zu einer Betreibung kommt, werden alle Betreibungs- und Mehrkosten vollumfänglich dem Kunden verrechnet.

Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

Bei regelmässigen Reinigungen in einem Privathaushalt, sind folgende Reinigungen NICHT dabei:

- Badezimmer: Spiegelschrank von innen

- Kleiderschrank

- Nachttisch Schubladen von innen

- Küche: alle Schränke von innen / Backofen innen / Geschirrspülmaschine von innen

6.       Schlüsselabgabe

Der Kunde übergibt Homeclean Service 1 Schlüssel seiner Haushaltung. Homeclean Service verpflichtet sich mit dem Erhalt der Schlüssel zu einem ordnungsgemässen Umgang, was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt ausserhalb der vereinbarten Zeiten für Homeclean Service und deren Beschäftigte strengstens untersagt. Zusätzlich ist Homeclean Service dafür besorgt, dass der Schlüssel sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben wird. 

7.     Kündigung

Ein regelmässigen Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.

Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner von Homeclean Service 50% des Auftragsvolumens.

Ein einmaliger Auftrag wie Umzugsendreinigungen kann schriftlich mit Brief oder per E-Mail bis 2 Monate vor Auftragsausführung ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden. Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der  Vertragspartner Homeclean Service bis ein Monat vor Ausführung 20% des Auftragsvolumens, bis 8 Tage vor Ausführung 40% und danach 50% des Auftragsvolumens. Einmalige Aufträge, die innerhalb von 8 Tagen vor Auftragsbeginn vereinbart wurden, werden bei einer Kündigung zu 100% verrechnet. Im gegenseitigen Einverständnis, können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen.     

Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.

Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. 

8.     Gerichtsstand

Gerichtsstand von Homeclean Service ist Zürich. Meine Reinigungsfirma kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Es gilt das Schweizerische Recht.

  

Kontakt

Homeclean Service KLG

Manuela Widmer und

Sandra Gmür

Steinacherstrasse 2

8630 Rüti ZH

+41 76 378 79 79 / +41 79 734 86 01

E-Mail

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